Vorladung, Strafbefehl und Verteidigung sichern.
Wir verteidigen im Ermittlungsverfahren, nach Strafbefehl und Anklage sowie bei Durchsuchung, Festnahme und Hauptverhandlung.
Im Strafrecht kommt es auf überlegtes und anwaltlich begleitetes Handeln an. Wir prüfen den Tatvorwurf, beantragen Akteneinsicht, bewerten die Beweislage und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.
Konsequente Verteidigung in zentralen Strafverfahren.
Wir prüfen den Vorwurf, beantragen Akteneinsicht und vertreten im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.
Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung.
- Vorladung, Strafbefehl und Anklageschrift
- Durchsuchung und Beschlagnahme
- Verhaftung und Untersuchungshaft
- Pflichtverteidigung im Einzelfall
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- Rechtsmittel
Allgemeines und besonderes Strafrecht.
- Diebstahl, Betrug und Körperverletzung
- Raub, Totschlag und schwere Vorwürfe
- Betäubungsmittelverfahren
- Sexualstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafverfahren
Opfervertretung und Nebenklage.
- Opfervertretung
- Nebenklage
- Adhäsionsverfahren
- Zeugenbeistand
- Begleitung im Strafverfahren
- Zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren
Keine Aussage ohne vorherige Beratung.
Bei Vorladung, Durchsuchung, Festnahme oder Strafbefehl sollte zunächst anwaltlich geprüft werden, ob und wie eine Einlassung abgegeben wird.
Akteneinsicht, Strategie und konsequente Verteidigung.
Erst die Aktenlage ermöglicht eine belastbare Bewertung des Vorwurfs und der Verteidigungsoptionen.
Akteneinsicht
Wir klären, was konkret vorgeworfen wird und welche Beweismittel vorliegen.
Beweislage prüfen
Aussagen, Gutachten, Dokumente und Verfahrensfehler werden eingeordnet.
Verteidigung festlegen
Einstellung, Einlassung, Strafmaßverteidigung oder Freispruch werden strategisch bewertet.
Interessen vertreten
Wir vertreten gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die erste Reaktion kann den weiteren Verlauf prägen.
Wer eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft erhält, sollte zunächst keine Angaben zur Sache machen.
Nach Akteneinsicht werden Tatvorwurf, Beweissituation und Verfahrensziel geprüft. Je nach Fall geht es um Einstellung, Strafmaßverteidigung, Freispruch oder eine taktisch sinnvolle Verfahrenslösung.
Bei Verkehrsbezug prüfen wir zusätzlich Schnittstellen zum Traffic law und Penalty Law. Gesetzliche Grundlagen finden sich in der Strafprozessordnung.
- Akteneinsicht und Bewertung der Beweislage
- Verteidigung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
- Opfervertretung, Nebenklage und Adhäsion
Strafrechtlicher Vorwurf? Verteidigung organisieren.
Bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Durchsuchung oder Festnahme sollte die Verteidigungsstrategie frühzeitig festgelegt werden.