Testament, Pflichtteil und Nachlass klären.
Wir beraten und vertreten Sie bei Testament, Pflichtteil, Nachlass, Erbengemeinschaft, Vorsorgevollmacht sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Erbrechtliche Konflikte verbinden formale Anforderungen, familiäre Interessen und erhebliche wirtschaftliche Folgen. Wir ordnen die Ausgangslage, prüfen vorhandene Regelungen und entwickeln ein rechtlich und wirtschaftlich tragfähiges Vorgehen.
Erbrechtliche Gestaltung und konsequente Interessenvertretung.
Wir gestalten vorsorgende Regelungen, prüfen Ansprüche und begleiten die Abwicklung oder Auseinandersetzung des Nachlasses.
Nachlassgestaltung und persönliche Vorsorge.
- Testament
- Erbvertrag
- Nachlassplanung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Bestattungsvorsorge
Pflichtteil und erbrechtliche Ansprüche.
- Pflichtteil
- Pflichtteilsverzicht
- Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Erbausschlagung
- Erbschaftskauf
Nachlassabwicklung und gerichtliche Verfahren.
- Erbscheinsverfahren
- Nachlasspflegschaft
- Erbengemeinschaft
- Nachlassauseinandersetzung
- Außergerichtliche Vertretung
- Gerichtliche Durchsetzung
Von den Unterlagen zur klaren Nachlassstrategie.
Testament, Familienverhältnisse, Vermögensstruktur und bestehende Ansprüche werden gemeinsam betrachtet.
Unterlagen ordnen
Testament, Sterbeurkunde, Nachlassunterlagen und Schriftverkehr werden ausgewertet.
Check legal situation
Erbquote, Pflichtteil, Auskunft und mögliche Einwendungen werden eingeordnet.
Vorgehen festlegen
Gestaltung, Verhandlung, Anspruchsschreiben oder gerichtliche Schritte werden abgestimmt.
Ansprüche umsetzen
Wir vertreten Sie gegenüber Erben, Pflichtteilsberechtigten und Gerichten.
Wann anwaltliche Beratung im Erbrecht sinnvoll ist.
Erbrechtliche Beratung ist nicht erst nach einem Todesfall sinnvoll. Bereits bei der Nachlassplanung können klare Regelungen spätere Konflikte vermeiden und wirtschaftliche Folgen kontrollierbar machen.
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Grundlegend ist etwa § 1922 BGB. Für die konkrete Bewertung müssen jedoch Testament, Familienstand, Immobilien, Schenkungen und Vollmachten gemeinsam geprüft werden.
Je nach Fall bestehen Schnittstellen zum Family law, zum Zivilrecht und zur Vorsorge.
- Prüfung von Testament, Erbvertrag und Nachlassunterlagen
- Beratung zu Pflichtteil, Erbquote und Erbengemeinschaft
- Außergerichtliche Verhandlung und gerichtliche Vertretung
Erbrechtliche Frage? Frühzeitig Klarheit schaffen.
Bei Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft oder Vorsorge sollten rechtliche und wirtschaftliche Folgen sorgfältig geprüft werden.