Häufige Fragen zur anwaltlichen Fallprüfung.
Antworten auf typische Fragen zu Kontaktaufnahme, Mandatsannahme, Kosten, Unterlagen, Rechtsschutzversicherung und anwaltlicher Vertretung.
Die Antworten geben eine erste Orientierung. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt immer vom Einzelfall und den vorhandenen Unterlagen ab.
Wie nehme ich Kontakt auf?
Wie kann ich RAZENG Rechtsanwälte kontaktieren?
Sie können die Kanzlei telefonisch, per E-Mail oder über das Kontakt- und Mandantformular auf der Website kontaktieren. Für eine strukturierte Bearbeitung ist das Online-Formular besonders geeignet, weil Sie dort Ihr Anliegen schildern und Unterlagen hochladen können.
Kann ich direkt einen Termin vereinbaren?
Ja. Je nach Anliegen wird zunächst geprüft, welcher Rechtsbereich betroffen ist und welche Unterlagen benötigt werden. Anschließend wird das weitere Vorgehen und gegebenenfalls ein Termin abgestimmt.
Kann ich einen Rückruf anfordern?
Ja. Über den Rückrufservice können Sie Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens übermitteln. Die Kanzlei meldet sich anschließend zur weiteren Abstimmung.
Wie läuft die Fallprüfung ab?
Entsteht durch das Absenden des Formulars bereits ein Mandat?
Nein. Durch das Absenden einer Anfrage kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Ein Mandat entsteht erst nach Prüfung und ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei.
Was passiert nach meiner Online-Anfrage?
Die Kanzlei prüft Ihre Angaben, die vorhandenen Unterlagen, die Dringlichkeit und die rechtliche Einordnung. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung zu den möglichen nächsten Schritten.
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?
Die Rückmeldung erfolgt so zeitnah wie möglich. Bei erkennbar eilbedürftigen Angelegenheiten sollte dies bereits in der Anfrage deutlich angegeben werden.
Welche Kosten entstehen?
Was kostet eine Erstberatung?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Beratung. Vor einer kostenpflichtigen Tätigkeit wird geklärt, welche Gebühren oder Vergütungsmodelle in Betracht kommen.
Kann meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen?
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann geprüft werden, ob Versicherungsschutz für das konkrete Anliegen besteht. Hilfreich sind Name der Versicherung, Versicherungsnummer und vorhandene Korrespondenz.
Werden die Kosten vorher besprochen?
Ja. Ziel ist eine transparente Einschätzung der Kosten, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Je nach Fall kommen gesetzliche Gebühren oder eine Vergütungsvereinbarung in Betracht.
Welche Dokumente werden benötigt?
Welche Unterlagen sollte ich hochladen?
Hilfreich sind insbesondere Kündigungen, Bescheide, gerichtliche Schreiben, Verträge, Fotos, Gutachten, Polizeischreiben, Versicherungsunterlagen und Angaben zu Zustellung oder Eingang.
Kann ich Unterlagen später nachreichen?
Ja. Fehlende Unterlagen können regelmäßig nachgereicht werden. Für die erste Einschätzung ist es jedoch hilfreich, möglichst früh die wichtigsten Dokumente zu übermitteln.
Was ist, wenn ich keine Unterlagen habe?
Dann genügt zunächst eine möglichst genaue und chronologische Sachverhaltsschilderung mit Namen, Daten und bisherigem Schriftverkehr, soweit diese Informationen bekannt sind.
Bei welchen Anliegen hilft die Kanzlei?
Welche Rechtsgebiete bearbeitet RAZENG Rechtsanwälte?
Die Kanzlei unterstützt unter anderem im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Bußgeldrecht, Strafrecht, Familienrecht, Mietrecht, Erbrecht, Sozialrecht und Zivilrecht.
Kann ich auch mit einem unklaren Problem anfragen?
Ja. Viele Anliegen lassen sich erst nach Prüfung des Sachverhalts sicher einem Rechtsgebiet zuordnen. Beschreiben Sie das Problem so konkret wie möglich. Die Kanzlei prüft anschließend die rechtliche Einordnung.
Wer bearbeitet mein Anliegen?
Die Zuordnung erfolgt nach Rechtsgebiet, Zuständigkeit und Kapazität. Ziel ist eine sachgerechte anwaltliche Bearbeitung durch die passende Ansprechperson in der Kanzlei.
Warum sollte ich nicht abwarten?
Welche Angelegenheiten sind häufig besonders eilbedürftig?
Eilbedürftig können insbesondere Kündigungen, Bußgeldbescheide, gerichtliche Schreiben, Rechtsmittel, behördliche Entscheidungen und kurzfristige Vorladungen sein.
Was soll ich tun, wenn kurzfristig reagiert werden muss?
Kontaktieren Sie die Kanzlei umgehend und übermitteln Sie das Schreiben vollständig, möglichst mit Umschlag, Zustellvermerk oder Eingangsdatum. Weisen Sie deutlich auf die Dringlichkeit hin.
Kann die Kanzlei kurzfristig tätig werden?
Das hängt vom Einzelfall, den vorliegenden Unterlagen, der erforderlichen Prüfung und den aktuellen Kapazitäten ab. Je früher die Anfrage eingeht, desto besser können notwendige Schritte vorbereitet werden.
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Schildern Sie uns den Sachverhalt kurz und übermitteln Sie die wichtigsten Unterlagen. Wir prüfen, ob und wie wir Sie unterstützen können.