Familienrecht – Strategisch beraten. Entschlossen vertreten.

Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie umfassend in sämtlichen zentralen Fragestellungen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die rechtliche Begleitung bei Eheschließung und Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Vaterschaftsfeststellung sowie in Adoptionsverfahren.
Besondere Sensibilität erfordern Verfahren mit Bezug zum Kindesschutz – etwa bei Vorwürfen von Vernachlässigung oder Missbrauch. Auch in diesen hochbelastenden Situationen stehen wir Ihnen mit juristischer Kompetenz und strategischer Klarheit zur Seite.
All diese Bereiche werden bei uns auch auf Englich im Internationalen Familienrecht betreut.
Konsequent an Ihrer Seite in folgenden Bereichen:
- Ehescheidung
- Zugewinnausgleich
- Trennungsunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Vaterschaftsfeststellung
- Vaterschaftsanfechtung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Kindesunterhalt
- Kindeswohlgefährdung
- Adoption
- Pflegschaft
- Gewaltschutzverfahren
